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OLG Hamm (20 W 19/97) | Datum: 15.10.1997
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des Landgerichts, das selbständige Beweisverfahren setze auch in den Fällen des § 485 Abs. 2 ZPO Eilbedürftigkeit voraus gefolgt werden [...]