Wer als Autofahrer keine Vorkehrungen gegen eine unbeabsichtigte Trunkenheitsfahrt im Vollrausch getroffen hat, muß sich nach sehr erheblichem Alkoholgenuß vor Einnahme eines ihm unbekannten Schlafmittels anhand des Hinweiszettels darüber vergewissern, ob die Kumulation von Alkohol und Medikament einen seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand herbeiführen kann.
OLG Frankfurt/Main (2 Ss 493/75) | Datum: 04.11.1975
So auch OLG Hamm v. 28.9.1971, VRS 42, 281 bei Valium. VerkMitt 1976, 14 [...]
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