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1. Der Kaskoversicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den ihm bekannten Namen des Fahrers verschweigt bzw. in der Schadenanzeige dazu falsche Angaben macht. 2. Der Versicherungsnehmer ist auch zur Rückzahlung der vom Kaskoversicherer aufgewandten Kfz-Sachverständigenkosten verpflichtet.
OLG Frankfurt/Main (1 U 143/85) | Datum: 19.03.1987
Geltung eines Parkverbots in einem verkehrsberuhigten Bereich auch ohne Parkflächenmarkierung.
OLG Frankfurt/Main (3 Ws (B) 251/87 OWiG) | Datum: 17.12.1987
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