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LG Kiel (6 O 231/06) | Datum: 06.07.2007
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.758,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 371,10 € zu zahlen. Im [...]