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LG Köln (8 O 15/08) | Datum: 08.07.2008
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.125,56 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2007 nebst außergerichtlichen Kosten in Höhe von 546,96 EUR zu zahlen, ferner an den [...]