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LG Köln (26 S 358/01) | Datum: 24.04.2002
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Kammer folgt den zutreffenden und nach Maßgabe der Berufungsbegründung kaum ergänzungsbedürftigen Gründen der [...]