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1. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen längeren Zeitraum ist der Geschädigte verpflichtet, sich nach einem günstigen Angebot umzuhören. 2. Die Empfehlung eines Autohauses ersetzt nicht seine eigene Erkundigungspflicht. 3. Eine Mietpreisvereinbarung zwischen einer Autovermietung und einem Haftpflichtversicherer kann ein Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit von Mietwagenkosten sein. 4. Die Entscheidung des BGH v. 07.05.1996 - SP 1996, 244 steht dem nicht entgegen.
S.a. BGH NJW 1985, 2639 ; BGH SP 1996, 244. SP 1996, 317 [...]
1. Stellt das Gericht ein vor ihm anhängiges Bußgeldverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vor der Hauptverhandlung nach § 47 Abs. 2 OWiG ein, dann sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen. 2. Die Gebühren eines Verteidigers, der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren an der Einstellung mitgewirkt hat, bemessen sich nach § 105 Abs. 3, § 84 Abs. 2 BRAGO.
Anmerkung Chemnitz AGS 1998, 70 AGS 1998, 70 AnwBl 1998, 486 ZfS 1999, 180 [...]