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BayObLG (1 St RR 77/92) | Datum: 16.04.1992
I. Das Amtsgericht München hat die Angeklagte am 27.8.1991 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 DM verurteilt und ihr unter Einziehung des Führerscheins die [...]