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»Eine Luftfahrtveranstaltung ist auch dann genehmigungspflichtig, wenn an ihr nur Leichtflugzeuge teilnehmen, denen eine Außenstart- und -landeerlaubnis erteilt wurde, oder Rundflüge sowie Fallschirmabsprünge durchgeführt werden, die durch die Flugplatzzulassung gedeckt sind.«
DÖV 1991, 336 MDR 1991, 372 NStE Nr. 1 zu § 24 LuftVG NZV 1991, 240 UPR 1991, 312 VRS 81, 63 [...]
»Für die Beförderung von Schlammabfällen - Sondermüll -, die sich in ihrer Zusammensetzung, ihrem chemischen Aufbau, ihrem Verhalten und ihren Eigenschaften nicht ähneln, dürfen nicht die gleichen Gruppenmerkblätter verwendet werden.«
MDR 1991, 561 NZV 1991, 205 (Ls) VRS 80, 387 VerkMitt 1991, 47 [...]