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Die Strafbarkeit einer Straßenblockade hängt nicht vom Wert oder Unwert des Demonstrationsziels - Fernziel - ab. Sie entfällt nur dann, wenn eine umfassende, in den Urteilsgründen wiederzugebende Abwägung zwischen den konkreten Umständen des Einzelfalls und dem abgenötigten Verhalten - Nahziel - ergibt, daß das Verhalten des Täters nicht zu mißbilligen ist, also jedenfalls kein erhöhter Grad sozialwidrigen Verhaltens vorliegt.
DAR 1992, 466 MDR 1993, 159 NJW 1993, 212 NStZ 1993, 77 NZV 1993, 77 VRS 84, 25 [...]
Eine Blutalkoholuntersuchung, bei der ausschließlich zwei Einzelanalysen nach der ADH-Methode durchgeführt worden sind, bildet zumindest dann, wenn diese Einzelanalysen nur einen Mittelwert von 1,06 o/oo ergeben haben, keine ausreichende Grundlage für die Feststellung einer Überschreitung des Gefahrengrenzwertes.
DAR 1982, 300 MDR 1982, 605 NJW 1982, 2131 VRS 62, 461 VerkMitt 1982, 93 [...]