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BayObLG (2 ObOWi 681/03) | Datum: 12.02.2004
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens von Kraftfahrzeugen unter Rauschmitteleinwirkung zu einer Geldbuße von 500 Euro und verhängte ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit der [...]