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BayObLG (2 ObOWi 287/91) | Datum: 20.09.1991
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Nichteinhaltens eines genügenden Sicherheitsabstandes mit vorsätzlicher Gefährdung eines anderen zur Geldbuße von 200 DM verurteilt und ein Fahrverbot von 1 [...]