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Die von der Verwaltungsbehörde an einen Fahrzeughalter gerichtete Androhung, im erneuten Falle eines Verkehrsverstoßes durch einen nicht feststellbaren Fahrer seines Fahrzeugs ihm die Verpflichtung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, ist sowenig ein belastender Verwaltungsakt wie die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen werde.
So auch BayrVGH v. 19.6.1978, DAR 1978, 334. VerkMitt 1974, 24 [...]
Ein auf der rechten Straßenseite 10 m hinter der Einmündung dieser Straße in einem Platz aufgestelltes Vorschriftszeichen 283 (Halteverbot), das an seinem unteren Teil einen von der Fahrbahn wegweisenden weißen Pfeil trägt, begründet, wenn kein weiteres Vorschriftzeichen aufgestellt ist, kein Halteverbot auf der vor ihm liegenden Strecke.
BVerwGE 48, 259 DAR 1975, 250 JR 1975, 478 MDR 1975, 873 VRS 49, 306 VerkMitt 1975, 75 [...]