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BVerwG (2 B 10.06) | Datum: 17.05.2006
Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , und der Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO , liegen nicht vor. Der Kläger hält der [...]