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BVerfG (1 BvR 618/22) | Datum: 22.03.2022
1. Die Wirksamkeit des Beschlusses des Amtsgerichts Pinneberg vom 7. Februar 2022 - 42 XVII 19503 - wird bis zur Durchführung einer Anhörung des Beschwerdeführers, längstens für sechs Monate, ausgesetzt. 2. Das Land [...]