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BVerfG (2 BvR 1152/97) | Datum: 04.09.1997
Die Verfassungsbeschwerden werden gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen. Sie haben weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten [...]