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OLG Brandenburg (4 U 164/21) | Datum: 22.02.2023
Das Versäumnisurteil des Senats vom 15.06.2022 bleibt aufrechterhalten. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger [...]