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OLG Koblenz (12 U 777/21) | Datum: 06.10.2021
1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.000,00 € festgesetzt. [...]