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BFH (II R 44/09) | Datum: 24.02.2010
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Halter eines Wohnmobils, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3 400 kg beträgt und das durch einen Dieselmotor mit einem Hubraum von 2 800 Kubikzentimeter angetrieben wird. Der [...]
BFH (II R 40/09) | Datum: 24.02.2010
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Halter eines Wohnmobils, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3 100 kg beträgt und das durch einen Dieselmotor mit einem Hubraum von 2 428 Kubikzentimeter angetrieben wird. Der [...]