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OVG Nordrhein-Westfalen (8 B 2736/04) | Datum: 28.02.2005
Die gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem privaten Interesse der Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung der angegriffenen Ordnungsverfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont [...]