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KG (12 U 333/02) | Datum: 15.03.2004
Die Berufung ist weitgehend begründet. Der Klägerin steht über das außergerichtlich von der Beklagten zu 1) gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- DM (= 20.451,68 EUR) nicht nur der vom Landgericht zuerkannte [...]