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SchlHOLG (11 U 171/98) | Datum: 27.04.2000
Die zulässige Berufung hat Erfolg. Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld und auf materiellen Schadensersatz wegen des Glätteunfalls [...]