Sortieren nach
»Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht allein wegen des bloßen Zeitablaufes während des Berufungsverfahrens aufzuheben; denn wer gegen ein amtsgerichtliches Urteil, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muß damit rechnen, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis länger als die Sperrfrist dauert, die das Amtsgericht festgesetzt hat.«
DAR 1999, 324 NZV 1999, 389 VRS 97, 124 VerkMitt 1999, 87 [...]
»Wer als Lenker eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Lastzugs je ein mit seinem Namen versehenes Fahrtenschreiberschaublatt sowohl auf Position 1 (Fahrer) wie auf Position 2 (Beifahrer) des Geräts einlegt, obwohl er ohne Beifahrer unterwegs ist, und nach geraumer Zeit die beiden Schaublätter gegeneinander austauscht, um im Falle einer polizeilichen Kontrolle das ursprünglich auf Position 2 eingelegte, eine kürzere Lenkzeit ausweisende Schaublatt vorweisen und kontrollierende Polizeibeamte damit über die Dauer seiner Lenkzeit täuschen zu können, stellt weder eine unechte technische Aufzeichnung her (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB) noch wirkt er störend, das Aufzeichnungsergebnis beeinflussend auf den Aufzeichnungsvorgang ein (§ 268 Abs. 3 StGB).«
DAR 1999, 517 NStZ-RR 2000, 11 NZV 2000, 96 VRS 97, 417 VerkMitt 2000, 28 [...]