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OLG Hamm (27 U 97/99) | Datum: 18.11.1999
Der Kläger hat die Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ersatz des auf 6.354,00 DM bezifferten Schadens in Anspruch genommen, der nach Leistung seiner Vollkaskoversicherung [...]