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OLG Nürnberg (8 U 1379/99) | Datum: 12.08.1999
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Im Berufungsverfahren ist kein Beweis erhoben worden. Die Berufung der Klägerin ist zulässig (§§ 511 ff. ZPO ). Das Rechtsmittel hat keinen [...]