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1. Eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort ist als Sturm iSv. § 12 Abs. 1 Nr. 1 c AKB anzusehen. 2. Der Sturm muß unmittelbar i.S. der vorgenannten Bedingung den Schaden herbeigeführt haben. 3. Unmittelbarkeit i.d.S. ist gegeben, wenn zwischen Ursachenereignis und Erfolg keine weitere Ursache tritt.
NJW-RR 1999, 468 SP 1999, 138 ZfS 1999, 338 r+s 1999, 451 [...]
Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang verbotswidrig geparkt ist, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise.
DÖV 1999, 306 NJW 1999, 1130 NZV 1999, 440 ZfS 1999, 320 [...]