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1. Der Nachweis der wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Prämienzahlungsverzugs ist auch ohne Vorlage der Kopie des an den Versicherungsnehmer gerichteten Mahnschreibens möglich. Er kann auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen, wenn der Versicherer nachweist, daß und mit welchem (korrekten) Inhalt ein solches Programm gegenüber dem Versicherungsnehmer abgelaufen ist. 2. Der Nachweis des Zugangs des qualifizierten Mahnschreibens kann durch Indizien geführt werden, wenn für den Zugang eine derart hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen.
OLGReport-Köln 1999, 174 VersR 1999, 1357 r+s 1999, 228 [...]
1. Es ist an der Rechtsprechung festzuhalten, daß durch § 142 StGB mittelbar der Versicherer in die Lage versetzt wird, Feststellungen zu einer etwaigen Alkoholisierung des Versicherungsnehmers und damit zu § 61 VVG zu treffen. 2. Entgegen OLG Saarbrücken VersR 1998, 883 ist die Wartepflicht des Versicherungsnehmers auch in den Fällen zu bejahen, in denen eine Mitverursachung des Kaskoschadens durch einen Dritten von vornherein ausscheidet.
NZV 1999, 426 OLGReport-Köln 1999, 151 SP 1999, 133 VersR 1999, 963 ZfS 1999, 247 [...]