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»Ordnet die ausländische Polizeibehörde, die in zulässiger Weise um Ermittlung und gegebenenfalls Vernehmung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ersucht ist, die erste Vernehmung des Betroffenen an, unterbricht deren Anordnung die Verjährung nach § 33 S. 1 Nr. 1 OWiG.«
DAR 1999, 131 DRsp IV(468)215a NStZ-RR 1999, 118 VRS 96, 280 VerkMitt 1999, 46 [...]
Auch nach Erlaß eines Urteils ist die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig. Jedoch findet im Beschwerdeverfahren eine erneute Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht statt. Die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts ist vielmehr darauf beschränkt, daß nur das offensichtliche Fehlen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 69 StGB berücksichtigt werden darf.
DAR 1999, 86 NStZ-RR 1999, 115 NZV 1999, 345 VRS 96, 205 [...]
»1. § 84 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAGO findet auch auf eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO nach Rücknahme der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft Anwendung. 2. Im Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung nach § 84 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAGO erhält der Rechtsanwalt die Gebühren des § 83 Abs. 1 BRAGO angesichts der aus § 84 Abs. 2 S. 1 BRAGO abzuleitenden gesetzlichen Vermutung bereits dann, wenn sein Beitrag als solcher objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materiellrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf eine Einstellung oder sonstige Erledigung zu fördern.«
JurBüro 1999, 131 NStZ-RR 1999, 192 StV 2000, 92 ZfS 1999, 320 [...]