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Der Versicherer ist mangels eines subjektiv vorwerfbaren grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers nicht leistungsfrei, wenn dieser beim gleichzeitigen Entladen seines und des Personenwagens seiner Begleiterin in der Tiefgarage eines großen Mietshauses versehentlich den Fahrzeugschlüssel auf dem Kofferraum seines Fahrzeugs stecken läßt und es damit von einem in die Tiefgarage eingedrungenen Täter entwendet wird.
MDR 1999, 1135 OLGReport-Düsseldorf 1999, 239 SP 1999, 281 ZfS 1999, 156 r+s 1999, 229 [...]