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Bei einer Bewerbung sogenannter 'Tageszulassungen' (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.
DAR 1999, 124 NJWE-WettbR 1998, 221 NZV 1999, 46 VRS 95, 366 [...]
»1. Für die Feststellung einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist es nicht ausreichend, wenn im tatrichterlichen Urteil zur inneren Tatseite lediglich ausgeführt wird, der Betroffene sei sich bewußt gewesen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten war. 2. Im tatrichterlichen Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muß in den Urteilsgründen zudem die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Meßmethode mitgeteilt und darüber hinaus dargelegt werden, daß mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind.«
DAR 1998, 281 MDR 1998, 901 VRS 95, 293 VerkMitt 1998, 84 VersR 1999, 591 [...]