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»1. Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil versehenen Fahrspur bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl das für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltlinie Rotlicht zeigte. 2. Es besteht keine Veranlassung, Führer von Leichtkrafträdern von der Verhängung eines Fahrverbots grundsätzlich auszunehmen.«
DAR 1998, 244 MDR 1998, 650 NZV 1998, 255 VRS 95, 134 VerkMitt 1998, 59 [...]
»Zur Verhängung eines Regelfahrverbots bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 11.9.1997 (NZV 197, 525).« Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt in der Regel nicht vor, wenn derjenige, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler oder des sog. Mitzieheffektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt. In diesen Fällen liegt insbesondere unter Berücksichtigung der neueren BGH-Rechtsprechung keine grobe Pflichtverletzung vor.
MDR 1999, 93 NZV 1999, 176 VRS 96, 64 VerkMitt 1999, 14 [...]
»1. Für die Feststellung einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist es nicht ausreichend, wenn im tatrichterlichen Urteil zur inneren Tatseite lediglich ausgeführt wird, der Betroffene sei sich bewußt gewesen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten war. 2. Im tatrichterlichen Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muß in den Urteilsgründen zudem die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Meßmethode mitgeteilt und darüber hinaus dargelegt werden, daß mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind.«
DAR 1998, 281 MDR 1998, 901 VRS 95, 293 VerkMitt 1998, 84 VersR 1999, 591 [...]
Wer auf einer BAB an einer Stelle, an der die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 zu § 41 StVO auf 60 km/h beschränkt ist, schneller als 100 km/h fährt, handelt auch dann grob nachlässig oder gleichgültig, wenn entgegen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO) zu den Zeichen 274, 276 und 277 ein sog. Geschwindigkeitstrichter nicht eingerichtet war. Damit ist dann die Verhängung eines Fahrverbots wegen einer auch subjektiv groben Pflichtwidrigkeit angemessen.
DRsp II(294)308a MDR 1999, 354 NZV 1999, 341 VRS 96, 388 VerkMitt 1999, 51 [...]