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OLG Dresden (2 Ss (OWi) 84/98) | Datum: 27.02.1998
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Rotlichtverstöße zu einer Geldbuße von 250,00 DM verurteilt. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft in zulässiger Weise [...]