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Wird bei der Bearbeitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Übersendung eines Anhörungsbogens verfügt, so muß zur Herbeiführung der verjährungsunterbrechenden Wirkung den Akten eindeutig zu entnehmen sein, ob und wann die entsprechende Verfügung unterzeichnet worden ist. Das Datum der Versendungsanordnung muß in der Regel mit Unterschrift oder Handzeichen des zuständigen Beamten abgezeichnet sein.
s.a. BGH ZfS 1997, 313; OLG Düsseldorf VRS 92, 342 . ZfS 1998, 195 [...]
1. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK EMRK enthält keinen allgemeinen, auch für das Versicherungsrecht gültigen Grundsatz (i. Anschl. an BGH - IX ZS - NJW 1995, 1954, 1955; a. A. BGH - IV ZS - VersR 1996, 575; 1997, 53, 54). 2. Die Unschuldsvermutung hindert nicht, eine auffällige Häufung früherer Versicherungsfälle, bei denen Unredlichkeiten nicht nachgewiesen werden konnten, als zusätzliches Indiz für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines weiteren Kraftfahrzeugdiebstahls zu werten, für den ein Versicherer in Anspruch genommen wird (a. A. BGH - IV ZS - aa0).
NJW 1999, 587 OLGReport-Düsseldorf 1999, 118 VersR 1998, 1107 ZfS 1998, 383 r+s 1998, 453 [...]