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»1. Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil versehenen Fahrspur bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl das für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltlinie Rotlicht zeigte. 2. Es besteht keine Veranlassung, Führer von Leichtkrafträdern von der Verhängung eines Fahrverbots grundsätzlich auszunehmen.«
DAR 1998, 244 MDR 1998, 650 NZV 1998, 255 VRS 95, 134 VerkMitt 1998, 59 [...]