Sortieren nach
Fehlen förmliche Beweismittel und bestehen nach persönlicher Anhörung des Versicherungsnehmers schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, ist der Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung beim Kfz-Diebstahl als nicht erbracht anzusehen.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 16837/95 OLGR-München 1997, 85 [...]