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1) Der Verkäufer eines in Polen unfallreparierten Kraftfahrzeuges ist wegen der Unzulänglichkeit einer solchen nicht den Vorgaben der Hersteller und den technischen Erfordernissen entsprechenden Reparatur verpflichtet, den Käufer hierauf hinzuweisen. 2) Von dem Erfordernis des vorliegenden Anfangsbeweises für eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kann nicht wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit im Zivilprozeß abgesehen werden.
OLGR 1996, 208 OLGReport-Celle 1996, 208 ZfS 1996, 456 [...]
Haben die Parteien eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Pkw ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers vereinbart, verliert der Verkäufer dieses Recht nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen, dem anschließenden Bestreiten des Mangels in dem daraufhin geführten Rechtsstreit, so daß seine nach dem für ihn ungünstigen Ausgang der Beweisaufnahme gezeigte Bereitschaft zu einem weiteren Versuch der Nachbesserung unerheblich ist.
OLGR 1996, 155 OLGReport-Düsseldorf 1996, 155 ZfS 1996, 337 [...]