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OLG Stuttgart (2 Ss 141/96) | Datum: 01.04.1996
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts eines Kraftfahrzeugs zu 300,00 DM Geldbuße verurteilt. Nach den Feststellungen lenkte der Betroffene am 30. Mai [...]