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Da § 12 Abs. 1 AKB die Beschädigung des teilkaskoversicherten Fahrzeugs durch Entwendung, insbes. Diebstahl und durch unbefugten Gebrauch abdeckt, sind durch den Dieb verursachte Vandalismusschäden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
nicht rechtskräftig DAR 1996, 498 VersR 1997, 871 ZfS 1997, 102 [...]
Wurde ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt und liegen keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vor, so ist seitens des Geschädigten der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung durch den Unternehmer erbracht und dieser haftet aus positiver Vertragsverletzung.
s.a. LG Göttingen VersR 1994, 999 . DAR 1997, 74 DRsp I(138)804b VersR 1997, 718 [...]
Der Schaden ist grob fahrlässig herbeigeführt, wenn ein gegen Entwendung versichertes Motorrad vor dem Diebstahl in beschädigtem Zustand nur mit einem Lenkradschloß gesichert für mindestens zwei Tage auf dem Parkplatz eines Sportlerheimes in Ortsrandlage abgestellt war.
S.a. OLG Köln r+s 1991, 118 DAR 1996, 407 ZfS 1996, 263 r+s 1997, 54 [...]
»1. Ein Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbots liegt nicht vor, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit in einem Verkehrsbereich erfolgt ist, in dem durch Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet ist. 2. Etwas anderes hat wegen des unterschiedlichen Schutzzwecks dann zu gelten, wenn durch Zeichen 274.1 und 274.2 eine verkehrsberuhigte Zone i.S. des § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 1 b Nr. 5 StVO eingerichtet ist.«
DAR 1996, 367 NStZ-RR 1996,317 NZV 1996, 371 VRS 92, 46 VerkMitt 1997, 5 [...]