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BVerwG (11 B 61.96) | Datum: 09.09.1996
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers bleibt ohne Erfolg. Denn die Rechtssache wirft keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift auf. [...]