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Gerät die Zugmaschine eines Sattelzugs nach Abkommen von der Fahrbahn einseitig in weiches Erdreich und anschließend auf eine Böschung, während der Auflieger eine entgegengesetzte Kippbewegung macht, so ist auch der an der Zugmaschine aufgetretene und von dem Auflieger ausgehende Verwindungsschaden ein Unfallschaden, und kein Betriebsschaden.
S.a. SchlHOLG VersR 1974, 1093 ; ÖOGH VersR 1989, 831. ZfS 1996, 301 [...]
Die Zuerkennung eines Sockelbetrages von 500000,-- DM und einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- DM für eine allmählich eintretende unfallbedingte Erblindung des Geschädigten stellt eine angemessene, die Grenzen der Entschädigungssystems nicht sprengende Summe dar
OLGReport-Frankfurt 1996, 271 VersR 1996, 1509 ZfS 1996, 131 [...]