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Hat der Sachverständigenausschuß durch ein Schiedsgutachten nach § 14 AKB den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Kfz's aufgrund der ihm unterbreiteten Sachverhaltsdarstellung festgestellt, nach der es sich um ein gut gepflegtes Fahrzeug handelte, wobei der Versicherungsnehmer die angebliche Restaurierung nicht hat nachweisen können, so ist die Feststellung des Werts nicht offenbar unrichtig und eine Rückforderung der entsprechenden Entschädigung ausgeschlossen, wenn sich nach Wiederauffinden des Fahrzeugs herausstellt, daß es nicht ganz, sondern nur teilweise restauriert worden war
S.a. BGH NJW 1979, 1885, 1886. NJW-RR 1996, 1117 OLGReport-Düsseldorf 1996, 214 ZfS 1996, 339 [...]