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- Wenn die klagende Versicherungsnehmerin als Leasingnehmerin eine Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, die als Fremdversicherung nach 74 VVG zugunsten des Leasinggebers aufzufassen ist, und - wenn die Versicherungsnehmerin als GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, nachdem zuvor die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, kann der Wiederherstellung- bzw. Wiederbeschaffungsvorbehalt des § 13 Nr. 10 AKB nicht erfüllt werden.
DRsp IV(408)190Nr. 4a KTS 1996, 382 MDR 1996, 525 NJW-RR 1996, 1375 ZfS 1997, 23 r+s 1996, 127 [...]
Sachverständige Feststellungen, ob und in welchem Maß ein kopierter Schlüssel nach der Fertigung von Nachschlüsseln gebraucht worden ist, sind im allgemeinen nur mit erheblichen, ihren Beweiswert beeinflussenden Einschränkungen möglich.
S.a. BGH VersR 1996, 319 . NJW 1996, 1354 NJW-RR 1996, 409 VersR 1996, 1490 [...]