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Täuschen an einem gestellten Unfall Beteiligte aufgrund gemeinsam gefaßten Tatplanes die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung über die tatsächlichen Voraussetzungen der Eintrittspflicht, haften sie als Mittäter mit der Folge, daß sie sich jeweils die Tatbeiträge des anderen Mittäters zurechnen lassen müssen.
Vgl. BGH NJW 1972, 40; BGH NStZ 1982, 243 . NZV 1996, 148 ZfS 1995, 405 [...]
Überläßt ein KfzÄHändler dem Käufer ein Fahrzeug, das für die Überführungsfahrt mit einem roten Nummernschild versehen ist, hat er den nach dem Bestehen von Kaskoversicherungsschutz fragenden Käufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der Kaskoschutz nur für die Überführungsfahrt, nicht aber für andere Fahrten mit dem Fahrzeug besteht.
OLGR 1995, 256 OLGReport-Frankfurt 1995, 256 VersR 1997, 1107 ZfS 1996, 57 [...]