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OLG Dresden (3 U 154/95) | Datum: 30.05.1995
Der nach §§ 339 f. ZPO form- und fristgerecht eingelegte Einspruch hat in der Sache keinen Erfolg, § 343 ZPO . Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung von 9.300,00 DM aus der geschlossenen Vollkaskoversicherung [...]