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KG (19 O 154/93) | Datum: 21.09.1995
Zu einem typischen Auffahrunfall und Anscheinsbeweis dafür, daß der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, durch unangepaßte Geschwindigkeit oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit den Unfall [...]