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Das in der TA-Lärm und in der VDI-Richtlinie 2058 enthaltene Spitzenpegelkriterium (Vermeidung von Überschreitungen der gebietsbezogenen Lärmimmissionsrichtwerte um mehr als 20 db (A) durch einzelne nächtliche Spitzenpegel) findet jedenfalls auf den durch die zugelassene Wohnnutzung in allgemeinen und reinen Wohngebieten verursachten Parklärm keine Anwendung.
BRS 57 Nr. 167 DVBl 1996, 266 NVwZ-RR 1996, 254 ZfS 1995, 439 [...]
1. Betroffene Anwohner haben einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO, wenn die vom Straßenverkehr hervorgerufene Lärm- und/oder Abgasbelastung das Maß des unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit Zumutbaren überschreitet (im Anschluß an BVerwGE 74, 234 (239 f.) = NJW 1986, 2655 = NVwZ 1986, 918 L). 2. Das Maß des ortsüblich Zumutbaren wird nicht durch die Lärmschutzrichtlinien-StV des Bundesministers für Verkehr vom 6.11.81 (VkBI. S. 428) bestimmt. 3. Die Schutzbedürftigkeit der Wohnbevölkerung ist bei schon bestehenden Straßen jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV nicht nur unwesentlich überschritten werden. 4. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO ist im Hinblick auf Abgase unabhängig von dem Inkrafttreten der Verordnung zu § 40 Abs. 2 S. 2 BImSchG (23. BImSchV) anwendbar.
NVwZ-RR 1996, 257 UPR 1995, 400 ZUR 1996, 38 ZfS 1996, 280 [...]