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1) Bei relativ kurzer Mietdauer von voraussichtlich 8-9 Tagen, Tagen, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor der Miete eines Ersatzwagens Preisvergleiche anzustellen. 2) Bei der Berechnung der angemessenen, mit der voraussichtlichen und erforderlichen Reparaturdauer übereinstimmenden Mietzeit zählt der Unfalltag nicht mit, da an ihm nicht mit der Reparatur schon begonnen wird.
Vgl. OLG Stuttgart ZfS 1994, 206: LG Aschaffenburg ZfS 1994, 167. ZfS 1995, 216 [...]
1. Die an einen links abbiegenden Radfahrer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen sind erhöht, wenn er nicht in eine Straße, sondern in einen für den nachfolgenden Verkehr erheblich schlechter zu erkennenden Wirtschaftsweg abbiegen will. 2. Der Breitenbedarf eines Radfahrers (normale Schwankungsbreite) beträgt mindestens 1 m. Der auf freier Landstraße bei entsprechend hoher Geschwindigkeit vom Kraftfahrer zu fordernde Seitenabstand zum Radfahrer ist mit etwa 1,9 m anzusetzen. 3. Zeigt der Radfahrer seine Linksabbiegeabsicht nicht deutlich an und genügt er zudem seiner zweiten Rückschaupflicht nicht, ist ihm bei Kollision mit einem nachfolgenden, zu schnell fahrenden und den erforderlichen Seitenabstand nicht einhaltenden Klein-Lkw; ein Mitverschulden von 70 % anzulasten.
S.a. SchlHOLG VerkMitt 1966, 54; Blumberg NZV 1994, 249. SP 1995, 232 [...]
1. Ist im Versicherungsschein vermerkt, daß der Versicherungsnehmer von einem namentlich bezeichneten Agenten des Versicherer betreut wird, so ist dieser zur Empfangnahme von Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers bevollmächtigt. 2. Die Monatsfrist des § 13 Abs. 7 AKB beginnt in diesem Fall mit dem Eingang der Schadenanzeige bei dem Agenten. 3. Hat der Versicherungsnehmer das gestohlen gewesene Fahrzeug nach Ablauf der Monatsfrist zurückgeholt, so hat er gegen den Versicherer den Anspruch auf Erstattung seiner diesbezüglichen Aufwendungen.
S.a. OLG Köln r+s 1992, 366; BGH VersR 1982, 135. ZfS 1995, 343 [...]