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1. Bei der Berechnung der Gebrauchsvorteile eines Wohnmobils im Falle der Wandelung eines Kaufvertrages darf nicht allein auf die Laufleistung des Wohnmobils während der Besitzzeit des Käufers abgestellt werden. Da Wohnmobile auch während der Standzeiten benutzt werden, ist bei der Bemessung der Gebrauchsvorteile auf die voraussichtliche Lebensdauer des Fahrzeugs abzustellen. 2. Die Gebrauchsvorteile sind um die Aufwendungen für die Unterstellung des Fahrzeuges zu vermindern, da sie gewöhnliche Erhaltungskosten gem. § 994 BGB sind.
NZV 1995, 69 OLGR 1995, 83 OLGReport-Düsseldorf 1995, 83 ZfS 1995, 217 [...]
Eine Höhendifferenz von 12 mm bei einem abgeschnittenen Metallpfahl bedeutet keine 'gefährliche Stelle'. Der Bürgersteig, auf dem die Klägerin gestürzt ist, war gut überschaubar, ohne Passanten, ohne Blickablenkungen, deshalb auch der Pfostenstumpf ohne weiteres erkennbar.
Vorinstanz: LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 260/92 OLGReport-Düsseldorf 1994, 280 [...]
1. Gebührenteilungsabreden von Anwälten haben in der Regel keine gebührenrechtlichen Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis des Anwalts zum Mandanten. 2. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mandant in Kenntnis der Abrede die beiden Anwälten insgesamt zustehenden Gebühren an den Verkehrsanwalt zahlt und der Prozeßanwalt von diesem den ihm nach der Abrede gebührenden Teil erhalten hat. In einem solchen Fall verstößt die Forderung des Prozeßanwalts gegen den Mandanten auf Zahlung der vollen Prozeßgebühren gegen Treu und Glauben (dolo petit).
AGS 1998, 113 OLGReport-Düsseldorf 1994, 239 ZfS 1999, 179 [...]
1. Hat der Vermieter dem Mieter ein teilkaskoversichertes Kfz vermietet, das während des Mietgebrauchs infolge eines Unfalls beschädigt wird, so kann sich der Vermieter Ä nur dann Ä nicht bei dem Mieter schadlos halten, wenn ein der Teilkaskoversicherung unterfallendes Schadensereignis gegeben ist. 2. Dem Gläubiger, der selbst eine kommerzielle Reparaturwerkstatt betreibt, ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Herstellungsarbeiten selbst durchzuführen und lediglich die insoweit anfallenden Kosten dem Schädiger in Rechnung zu stellen.
NZV 1995, 70 OLGReport-Düsseldorf 1995, 39 VersR 1996, 71 [...]