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AG Dortmund (115 C 452/94) | Datum: 09.06.1994
Die Kläger machen Schmerzensgeldansprüche aus einem Vorfall vom 07.11.1992 gegen 14.05 Uhr auf der B.-Straße in D. in Höhe des Hauses Nr. 22 geltend. Der Hergang des Vorfalls ist im Einzelnen streitig. Unstreitig ist, [...]