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Gericht
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Sozialhilfe ist kein einsatzpflichtiges Einkommen i.S.d. Prozeßkostenhilferechts, so daß bei Bewilligung von Sozialhilfe hieraus keine Ratenzahlungspflicht auf bewilligte Prozeßkostenhilfe hergeleitet werden darf.
OLG Köln (25 WF 35/93) | Datum: 30.04.1993
DRsp IV(418)2 FamRZ 1993, 1472 OLG R 1993, 169 OLGR 1993, 169 ZfS 1993, 265 [...]
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